Art. 292 StGB lautet: "Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft." C. 1. Gegen den Entscheid der AfB vom 17. März 2022 erhob A. mit Eingabe vom 26. März 2022 Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit folgendem Antrag: