Jahren ist auf das Eingrasen und den Weidegang zu verzichten. Das Befahren ist auf ein Minimum zu beschränken. Dieser Entscheid wurde A. mit Protokollauszug des Gemeinderats vom 29. Oktober 2012 eröffnet und erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Das "Fahrsilo" wurde in der Folge jedoch nie gebaut. 4. Mit Protokollauszug vom 6. Mai 2013 übergab der Gemeinderat der Gemeinde F. das Dossier "BVUAFB.12.971/Siloballenlager/ A./F." der AfB mit der Bitte, sich des Vollzugs dieses Geschäfts anzunehmen. Mit Schreiben vom 21. Juli 2013 bestätigte die AfB dem Gemeinderat die Übernahme des Vollzugs.