10. Der Bauherr ist verpflichtet, beim ehemaligen Siloballenlagerplatz im S. geeignetes Bodenmaterial einzubauen. Dafür kann ein Teil des anfallenden Oberbodens des Flachsilo-Baus verwendet werden. 11. Der ursprüngliche Bodenaufbau im Bereich des ehemaligen Siloballenlagerplatzes im S. ist wieder herzustellen und es ist eine fachgerechte Rekultivierung durchzuführen. Nach Fertigstellung der Rekultivierung ist sofort mit einer 3-jährigen Luzerne-Kleegrasmischung oder einer ähnlichen strukturfördernden Mischung zu begrünen. Während drei -3-