3. Am 11. Oktober 2012 verfügte die AfB im Zusammenhang mit der Bewilligung eines "Fahrsilo" auf der Parzelle Nr. B zusätzliche Auflagen zum Rückbau des bestehenden Siloballenlagerplatzes: 8. Der ursprüngliche Zustand des ehemaligen Silolagerplatzes im S. ist wieder herzustellen. 9. Das im ehemaligen Siloballenlagerplatz eingebrachte Kiesmaterial ist vollständig zu entfernen und entweder korrekt zu entsorgen oder für die Hinterfüllung beim Neubau des Fahrsilos zu verwenden.