 Der Rückbau und die Rekultivierung des Siloballenlagerplatzes im S. (Parzellen Nr. G und H) muss innert 3 Monaten ab Rechtskraft dieses Entscheids erfolgen.  Der Kies ist zu entfernen und der Boden ist analog dem ursprünglichen Zustand aufzubauen. Die Fläche ist anschliessend wieder zu begrünen.  Die Beseitigung und die fachgerechte Rekultivierung werden der Vollzugskontrolle unterstellt. Dieser Entscheid wurde A. mit Protokollauszug des Gemeinderats vom 14. Mai 2012 eröffnet und erwuchs unangefochten in Rechtskraft.