Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 17. März 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A., Landwirt in F., lagert Siloballen auf den Parzellen Nrn. G und H im S.. Diese befinden sich in der Landwirtschaftszone und grenzen an das Waldareal an. 2. Am 3. Mai 2012 lehnte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen (AfB), ein nachträgliches Baugesuch für den Siloballenlagerplatz ab und ordnete dessen Rückbau an. Es verfügte wie folgt: B) Der Siloballenlagerplatz im S. wird abgewiesen.