Aus der eingereichten kantonsärztlichen Verfügung betreffend Anordnung einer Isolation vom 24. März 2022 (Beilage 3 zur Eingabe vom 28. März 2022) geht hervor, dass ab 22. März bis und mit 26. März 2022 eine Isolation angeordnet wurde. Das Gesuch vom 28. März 2022 wird innerhalb der Frist von 10 Tagen nach Wegfall des Säumnisgrundes beim Verwaltungsgericht eingereicht, so dass unter dem Blickwinkel der Fristwahrung auf das Gesuch um Wiederherstellung einzutreten ist. -5-