Der Entscheid wurde dem Rechtsvertreter der vorinstanzlichen Beschwerdeführer am 22. Februar 2022 zugestellt. D. 1. Mit Eingabe vom 28. März 2022 stellte Rechtsanwalt D. beim Verwaltungsgericht ein Gesuch um Wiederherstellung der am 24. März 2022 abgelaufenen Frist zur Einreichung einer Beschwerde gegen den Entscheid des BVU, Rechtsabteilung. Bereits mit Schreiben vom 23. März 2022 hatte er ersucht, die Beschwerdefrist um 10 Tage zu erstrecken. Auf dieses Begehren antwortete der instruierende Verwaltungsrichter mit Schreiben vom 24. März 2022.