1. Der Gemeinderat erlässt für Parzelle Nr. aaa eine zweijährige Bausperre, beginnend mit dem Datum dieses Beschlusses. 2. Die Neubeurteilung des Baugesuchs vom 25. April 2017 wird einstweilen zurückgestellt. C. Auf Beschwerde der C. AG, von A. und der B. AG hin entschied das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, am 21. Februar 2022: -3- 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden darf.