A. 1. Mit Beschluss vom 22. Dezember 2020 wies der Gemeinderat T. das Baugesuch von A. und der C. AG für die geplante Wohnüberbauung "R." (Umund Ausbau des Gebäudes Nr. aaa, Rückbau der Gebäude Nr. bbb und ccc sowie Neuerstellung von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage) auf der Parzelle Nr. ddd ab. 2. Gegen diesen Beschluss liessen A., die C. AG sowie die als neue Miteigentümerin des Baugrundstücks ins Verfahren eingetretene B. AG beim Regierungsrat Beschwerde erheben. Mit Beschluss vom 8. September 2021 (RRB Nr. 2021-001087) entschied der Regierungsrat: