MI-act. 356 bzw. 353). Sodann hielt er in der Nacht auf den 18. April 2020 entgegen den damals geltenden Pandemie-Bestimmungen das Raucherlokal seines Restaurants offen, wobei die Polizei dort neben ihm und einer Angestellten neun Personen antraf (abgeurteilt mit Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je Fr. 90.00; MI-act. 389; vgl. zum Ganzen vorne lit. A).