Verurteilung zu einer Busse von Fr. 400.00 (MIact. 349 f.); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft U.-V. vom 1. Mai 2019 wegen Nichtabgabe der Kontrollschilder und des Fahrzeugausweises trotz behördlicher Aufforderung; Verurteilung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 110.00 (MI-act. 353 f.); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft U.-V. vom 2. Juli 2019 wegen Nichtabgabe der Kontrollschilder und des Fahrzeugausweises trotz behördlicher Aufforderung; Verurteilung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je Fr. 90.00 (MI-act. 356 f.).