- Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Kanton Z. vom 16. März 2015 wegen Übertretung des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen vom 3. Oktober 2008 (SR 818.31) und Patentanmassung gegen das Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholhaltigen Getränken vom 9. Juni 1996 des Kantons Z. (Wirtschaftsgesetz; aufgehoben per 1. Januar 2016); Verurteilung zu einer Busse von Fr. 400.00 (MI-act. 274 f.); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft U.-V. vom 22. April 2015 wegen mehrfacher Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung, Widerhandlung gegen das Gesetz über Lotterien