Verurteilung zu einer Busse von Fr. 100.00 (MI-act. 73 f.); - Strafbefehl des Bezirksamts X. vom 2. Juni 2008 wegen Widerhandlung gegen das SVG; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 60.00 (MI-act. 75 f.); - Strafbefehl des Bezirksamts X. vom 26. September 2008 wegen Nichttragens der Sicherheitsgurten durch den Fahrzeugführer und Überschreitens der vorgeschriebenen Frist für die obligatorische -3-