50 f.); - Strafbefehl des Bezirksamts X. vom 13. Februar 2006 wegen Nichttragens der Sicherheitsgurten als Fahrzeugführer und Überschreitens der vorgeschriebenen Frist für die obligatorische Abgaswartung um mehr als einen Monat, aber nicht mehr als drei Monate; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 160.00 (MI-act. 63 f.); - Strafbefehl des Bezirksamts X. vom 9. Oktober 2007 wegen Widerhandlung gegen das SVG; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 100.00 (MI-act. 73 f.); - Strafbefehl des Bezirksamts X. vom 2. Juni 2008 wegen Widerhandlung gegen das SVG;