Im Betreibungsregister ist der Beschwerdeführer 1 mit 10 Betreibungen über gesamthaft Fr. 253'750.36 (Zeitraum von März 2018 bis Februar 2021) verzeichnet. Die Beschwerdeführenden machen geltend, dass die finanzielle Situation inzwischen fast vollständig bereinigt sei. Lediglich ein Betrag von Fr. 6'953.25 sei noch ausstehend, weshalb sich die Verweigerung der Bewilligung unter diesem Aspekt nicht mehr rechtfertige. Die Beschwerdeführenden verkennen in dieser Hinsicht, dass es sich beim guten Leumund nicht um eine Beurteilung des Ist-Zustands handelt. Vielmehr geht es dabei um eine Betrachtung und Bewertung des gesamten bisher massgeblichen Verhaltens einer Person.