2.3.5. Die teleologische Auslegung schliesslich fragt nach dem Gesetzeszweck (sog. ratio legis). § 57 PolG statuiert eine polizeiliche Bewilligungspflicht für private Sicherheitsdienste. Polizeiliche Bewilligungspflicht bedeutet, dass eine bestimmte Tätigkeit von einer Bewilligung abhängig gemacht wird, da- - 11 -