Die finanzielle Situation des Beschwerdeführers 1 sei soweit wieder im Lot. Gegen den Beschwerdeführer 1 seien effektiv drei Strafbefehle ergangen. Die Probezeit aus dem Strafbefehl vom 29. Januar 2019 sei im ersten Quartal 2021 abgelaufen und der Eintrag sei bereits vor Einreichung des Gesuchs aus dem Strafregister gelöscht worden. Die beiden weiteren Delikte gemäss Strafbefehlen vom 29. Januar 2020 und 9. November 2020 hätten lediglich Übertretungen dargestellt. Die verhängten Strafbefehle würden zwar auf eine gewisse Nachlässigkeit im Umgang mit staatlichen Behörden schliessen lassen.