Im Zusammenhang mit diesem Konkursverfahren sei der Beschwerdeführer 1 mit Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 29. Januar 2020 und 9. November 2020 wegen Ungehorsams im Betreibungs- und Konkursverfahren verurteilt worden. Zudem liege ein weiterer Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 29. Januar 2019 wegen Nichtabgabe der Kontrollschilder und des Fahrzeugausweises trotz behördlicher Aufforderung vor. Die Strafbefehle vom 29. Januar 2020 und 9. November 2020 würden einen Bezug zur geschäftlichen Tätigkeit des Beschwerdeführers 1 aufweisen und sich daher vertrauensmindernd auswirken.