1. In Aufhebung des angefochtenen Regierungsratsbeschlusses sei das Gesuch um Erteilung der Bewilligung für die Ausübung einer bewilligungspflichtigen Tätigkeit im Bereich der privaten Sicherheitsdienste gutzuheissen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 2. Mai 2022 beantragte die Fachstelle SIWAS die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge. 3. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). -4- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: