3. Mit Schreiben vom 6. Mai 2021 gewährte die Fachstelle SIWAS der B. GmbH das rechtliche Gehör im Hinblick auf die beabsichtigte Ablehnung des Gesuchs. Hingewiesen wurde auf Einträge im Betreibungsregisterauszug von A.. 4. Mit Eingabe vom 6. Juli 2021 nahmen A. und die B. GmbH Stellung und ersuchten um Erteilung der Bewilligung. 5. Mit Verfügung vom 5. August 2021 entschied die Fachstelle SIWAS: 1. Das Gesuch um Erteilung der Bewilligung für die Ausübung einer bewilligungspflichtigen Tätigkeit im Bereich der privaten Sicherheitsdienste im Kanton Aargau vom 24. April 2021 wird abgelehnt.