2. Im April 2021 wurde die Kantonspolizei, Fachstelle SIWAS, darauf aufmerksam gemacht, dass A. respektive seine Firma B. GmbH für die D. AG – und dabei unter anderem auch für E.-Filialen im Kanton Aargau – Sicherheitsleistungen erbrachte. Daraufhin wurde A. von der Fachstelle SIWAS aufgefordert, ein Gesuch zur Ausübung eines bewilligungspflichtigen privaten Sicherheitsdienstes einzureichen. Am 24. April 2021 stellte die B. GmbH ein entsprechendes Gesuch bei der Fachstelle SIWAS.