Gleichentags meldete er sich für die Altersrente an (MI-act. 125 ff.) und bezieht seit 1. November 2021 eine um zwei Jahre vorbezogene AHV-Rente (MI-act. 290 ff.). Sein monatlicher Pensionskassenanspruch wurde aufgrund einer rückwirkenden Frühpensionierung von rund Fr. 300.00 auf rund Fr. 250.00 reduziert. Ergänzungsleistungen bezieht der Beschwerdeführer nicht, da ihn seine Kinder unterstützen.