Allfällige Erwerbsmöglichkeiten und ein damit verbundenes Einkommen müssen belegt und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sowie auf mehr als nur kurze Frist erhärtet sein. Praxisgemäss ist auch dann noch von einem dauerhaften Bezug auszugehen, wenn lediglich unter dem Druck des drohenden Bewilligungsverlusts auf entsprechende Leistungen verzichtet wird, ohne dass das Existenzminimum des betroffenen Ausländers nachhaltig gesichert erscheint. Unterstützungsleistungen durch Dritte sind nur dann zu berücksichtigen, wenn - 10 -