AIG ausgehen soll. Mit Blick auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Erheblichkeit des Sozialhilfebezugs dürfte sich ein Schwellenwert von Fr. 40'000.00 für eine Unterstützungseinheit knapp mit der bundesgerichtlichen Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der erheblichen Sozialhilfeabhängigkeit vereinbaren lassen. Besteht eine Unterstützungseinheit aus mehreren (evtl. sogar potentiell erwerbstätigen) Personen, beschlägt dies nicht die Frage der Begründetheit der Massnahme, sondern sind diese Umstände im Rahmen der Verhältnismässigkeit zu berücksichtigen (vgl. dazu Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2021.350 vom 13. März 2023, Erw. II/3.1.1.1 f. mit Hinweisen auf die