Nachdem der bisherige Rechtsvertreter des Beschwerdeführers sein Mandat aus betrieblichen und gesundheitlichen Gründen niederlegt hatte (act. 59), zeigte der aktuelle Rechtsvertreter mit Eingabe vom 23. September 2022 die Mandatsübernahme an (act. 62) und reichte am 31. Januar 2023 weitere Unterlagen ein. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). -5- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: