Zudem wurde in prozessualer Hinsicht um den Beizug der Verfahrensakten und die Befragung der Eheleute, des zweitjüngsten Sohnes und der Schwiegertochter des Beschwerdeführers ersucht sowie die Nachreichung weiterer Unterlagen zu zukünftigen Rentenansprüchen in Aussicht gestellt (act. 15, 29). Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen.