C. Mit Eingabe seines damaligen Rechtsvertreters vom 10. Januar 2022 erhob der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellte die folgenden Anträge (act. 14 ff.): 1. Es sei der Einspracheentscheid des Rechtsdienstes des Amtes für Migration und Integration des Kantons Aargau vom 8. Dezember 2021 aufzuheben und es sei die Niederlassungsbewilligung des Beschwerdeführers in Gutheissung seines Verlängerungsgesuches vom 18. März 2020 zu bestätigen und sein Ausländerausweis zur Kontrolle um fünf Jahre zu verlängern.