Mit Verfügung vom 9. Februar 2017 wurde die Viertelsrente der IV wegen der Nichterfüllung von Auflagen und eines Invaliditätsgrades von nur noch 36% eingestellt (MI-act. 88 ff.). Die Sozialhilfebezüge summierten sich bis zum 28. Februar 2021 auf rund Fr. 260'000.00 (MI-act. 39, 84, 86, 200).