Auch die vom Beschwerdeführer beanstandeten Aufforderungen und Mahnschreiben des Regionalen Steueramtes X. Y. zählen zum Bereich der Massenverwaltung, werden sie im administrativen Geschäftsalltag doch regelmässig und in grosser Zahl versandt sowie – abgesehen von den relativ einzelfallspezifischen Dokumenten, die jeweils einverlangt werden – standardmässig formuliert. Obwohl sie weder unterschrieben sind, noch eine elektronische Signatur tragen, sind die vom Beschwerdeführer beanstandeten Schreiben des Regionalen Steueramts X. demzufolge rechtskonform und damit auch verbindlich.