3. Der Angeklagte hat die Kosten des Gerichtsverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 50.00 sowie der Kanzleigebühr von -3- CHF 120.00 und den Auslagen von CHF 40.00, insgesamt CHF 210.00, zu bezahlen. 4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. D. 1. Mit Beschwerde vom 15. März 2022 gelangte A. an das Verwaltungsgericht und stellte folgenden Antrag: Das Urteil und der Strafbefehl sind vollumfänglich aufzuheben, sowie alle Kosten und Gebühren zu streichen.