C. 1. Am 23. November 2021 erhob das KStA, Sektion Bezug, Anklage beim Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, und beantragte die Bestrafung von A. im Sinne des Strafbefehls. 2. Nach Durchführung einer Verhandlung urteilte das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, am 19. Januar 2022: 1. Gestützt auf § 235 Abs. 1 StG wird der Angeklagte wegen Verletzung von Verfahrenspflichten zu einer Busse von CHF 40.00 verurteilt. 2. Der Angeklagte hat die Kosten von CHF 100.00 zu tragen, welche vom KStA zusammen mit der Busse bezogen werden.