Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 19. Januar 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A. reichte am 28. Juli 2020 die Steuererklärung 2019 ein. Nachdem die Aufforderung des Regionalen Steueramts X. Y. zum Einreichen von zusätzlichen Unterlagen vom 11. Mai 2021 unbeantwortet blieb, wurde A. mit Schreiben vom 15. Juni 2021 gemahnt, die verlangten Unterlagen innert einer letzten Frist von 20 Tagen nachzureichen. Dieses Schreiben enthielt überdies einen Hinweis auf die Folgen im Unterlassungsfall (insbesondere Busse).