9. Bei Nichteinhaltung der Weisung Ziffer 8 werden die Betriebskosten des Fahrzeuges ab 1. Oktober 2022 in der Höhe von Fr. 165.15 in Abzug gebracht." 3. 3.1. Den Beschwerdeführern wird für das Verfahren vor Verwaltungsgericht die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und Philip Schneiter, Rechtsanwalt, Wettingen, zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt.