"5. Wird die Auflage und Weisung Ziffer 3 nicht befolgt und können dafür keine triftigen Gründe vorgebracht werden, werden die Wohnkosten ab 1. November 2022 nur noch im Umfang des Richtwerts der Gemeinde C. übernommen. 8. A. wird mittels Auflagen und Weisungen verpflichtet, so schnell als möglich, spätestens aber bis zum 30. September sein Fahrzeug zu verkaufen oder die Nummernschilder beim Strassenverkehrsamt zu hinterlegen. Der Nachweis ist den Sozialen Diensten C. unaufgefordert einzureichen.