Satz 1 SPV nicht, so besteht die Möglichkeit, ihr gestützt auf § 13 Abs. 1 SPG die Auflage bzw. Weisung zu erteilen, die Nummernschilder zu hinterlegen. Wird diese nicht befolgt, rechtfertigt sich gestützt auf § 10 Abs. 5 lit. c SPV die Reduktion der Unterstützungsleistungen (Urteil des Verwaltungsgerichts WBE.2016.276 vom 27. Oktober 2016, Erw. II/3.2; WBE.2007.187 vom 26. Oktober 2007, Erw. II/2.3). - 15 -