Ohne ein Auto würde der Beschwerdeführer wohl jeglicher Möglichkeit zur Reintegration in den Arbeitsmarkt beraubt. Beim Auto des Beschwerdeführers handle es sich um ein altes Fahrzeug, welches sich in keinem guten Zustand befinde. Die Hinterlegung der Nummernschilder beim Strassenverkehrsamt führe voraussichtlich zu zusätzlichen Standschäden.