Der monatliche Mietzins von Fr. 1'484.00 inkl. Nebenkosten (vgl. Vorakten Gemeinde, S. 46) liegt deutlich über dem maximalen Wohnkostenbeitrag der örtlichen Mietzinsrichtlinien. Die Übernahme der gesamten Wohnkosten verursacht der Gemeinde Mehrkosten von Fr. 4'008.00 pro Jahr. Den Beschwerdeführern wurde bereits mit Beschluss der Sozialkommission vom 31. August 2015 die Weisung erteilt, die Wohnkosten den örtlichen Mietzinsrichtlinien anzupassen. Die entsprechenden Beschwerden wurden diesbezüglich durch die Beschwerdestelle SPG sowie kantonal letztinstanzlich durch das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 8. Juni 2016 (WBE.2016.97) abgewiesen; das Bundesgericht trat auf das dagegen er-