ihm ein Umzug nicht mehr zugemutet werden könne. Die Anpassung der Wohnkosten an den Richtwert der Gemeinde gehe nicht zwingend mit einem Umzug einher. Auch die Aufnahme eines zahlungsfähigen Untermieters sei eine mögliche Variante zur Anpassung und Reduktion der Wohnkosten. Die Mietzinsrichtlinien der Gemeinde C. seien im Jahr 2019 angepasst worden. Grundsätzlich bestehe in C. ein ausreichendes Wohnungsangebot.