5. Mit Eingabe vom 20. April 2022 liessen die Beschwerdeführer über ihren Rechtsvertreter beantragen, die Beschwerdeantwort der Sozialen Dienste C. vom 4. April 2022 sei aus dem Recht zu weisen, da diese nicht von der Sozialkommission C. erstattet worden sei. Zudem verlangte er die Zustellung der in der Beschwerdeantwort der Sozialen Dienste erwähnten Beilagen. 6. Mit Verfügung vom 22. April 2022 wurden den Beschwerdeführern die Beschwerdeantwortbeilagen zur Kenntnisnahme zugestellt. 7. Mit Eingabe vom 3. Mai 2022 liessen die Beschwerdeführer eine Replik erstatten.