8. A. wird mittels Auflagen und Weisungen verpflichtet, so schnell als möglich, spätestens aber bis zum 28. Februar 2022 sein Fahrzeug zu verkaufen oder die Nummernschilder beim Strassenverkehrsamt zu hinterlegen. Der Nachweis dazu ist den Sozialen Diensten C. unaufgefordert einzureichen. 9. Bei Nichteinhaltung der Weisung Ziffer 8 werden die Betriebskosten des Fahrzeuges ab März 2022 in der Höhe von Fr. 165.15 in Abzug gebracht."