2. Die Ziffern 5, 8 und 9 des Entscheids der Sozialkommission C. vom 26. Oktober 2020 werden von Amtes wegen wie folgt geändert: "5. Wird die Auflage und Weisung Ziffer 3 nicht befolgt und können dafür keine triftigen Gründe vorgebracht werden, werden die Wohnkosten ab 1. April 2022 nur noch im Umfang des Richtwerts der Gemeinde C. übernommen.