10. Das Gesuch von A. vom 13. Oktober 2020 um eine Kostengutsprache für weitere Fahrstunden wird abgewiesen. B. 1. Dagegen erhoben A. und B. mit Eingabe vom 30. November 2020 Verwaltungsbeschwerde beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG, und beantragte die Aufhebung der Anordnungen zu den Wohnkosten, zu den Arbeitsbemühungen und zum Motorfahrzeug. 2. Am 14. Februar 2022 entschied die Beschwerdestelle SPG: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann.