Damit nahm er in Kauf, dass seine Hündin an weiteren epileptischen Anfällen litt. Tatsächlich hatte Hündin "Mali" zu Beginn des Monats April 2020 denn auch zwei weitere Anfälle. Dass der Beschwerdeführer eine tierärztliche Zweitmeinung eingeholte und ihm dabei von der prophylaktischen Medikation abgeraten und stattdessen die Einnahme von Zink- und Eisenpräparaten empfohlen wurde, bleibt unsubstantiiert und erscheint daher als blosse Schutzbehauptung. Tatsache ist, dass Hündin "Mali" nach der Operation im Januar 2020 und nach den Anfällen im März und April 2020 keine angemessene medizinische Behandlung zukam.