4.1.4.1. Gemäss dem Eintrag in der Krankengeschichte vom 6. Januar 2020 hatte der Beschwerdeführer seit zwei Wochen mehrmals bei der E. in T. angerufen, weil es der Hündin "nicht gut ging" (Vorakten 113 f., 117). Demnach vereinbarte der Beschwerdeführer jeweils Termine für eine Untersuchung und stornierte diese später wieder. Eine Anamnese konnte erst anlässlich des tierärztlichen Hausbesuchs erfolgen. Aufgrund des stark reduzierten Allgemeinzustandes musste "Mali" zur weiteren Abklärung in die Tierklinik verbracht werden, wo im Abdomen ein Fremdkörper (Teil eines Hartgummispielzeugs) festgestellt wurde. In der Folge musste die Hündin operiert werden.