In Bezug auf den Vorfall vom 3. Juli 2020 liegen übereinstimmende Schilderungen mehrerer Restaurantgäste vor. Der Beschwerdeführer hat am darauffolgenden Tag gegenüber Polizisten ein ähnliches Verhalten an den Tag gelegt. Sowohl am 3. wie auch am 4. Juli 2020 war der Beschwerdeführer eigenen Angaben zufolge stark alkoholisiert (Vorakten 100, 106) und verhielt sich gegenüber anderen aggressiv. Er drohte jeweils damit, dass er oder seine Hündin andere Personen kaputtmachen werde. Bei beiden Vorfällen konnte bzw. wollte der Beschwerdeführer den mitgeführten Hund nicht abrufen und liess ihn herumrennen.