Die Fotoaufnahmen und Berichte vom 4. Juli 2020 zeugen von unhygienischen Zuständen in der Wohnung des Beschwerdeführers (herumliegende, zerfetzte Kissen und Decken; schmutzige Matratze in der Küche; zahlreiche leere Bierdosen und Ritalin-Tabletten im Wohnzimmer; Geruch nach Hundekot). Die vorgefundene Situation weist auf eine mangelnde Eignung des Beschwerdeführers als Hundehalter hin.