Diese nahm jedoch keine Notiz vom Beschwerdeführer und liess sich nicht von ihm einfangen. Der Beschwerdeführer wurde gegen zwei Polizisten verbal und körperlich ausfällig, weshalb ihm Handschellen angelegt wurden. Daraufhin beschimpfte er die Polizisten und drohte ihnen, dass seine Hündin sie kaputtmachen werde. Der Beschwerdeführer zeigte auf einen Polizisten und rief zu seiner Hündin "beiss". Die Polizisten konnten diese schliesslich mit einer Leine einfangen. In der Folge erstatteten sie beim Veterinärdienst eine Meldung, woraufhin die leitende amtliche Tierärztin zwecks allfälliger Beschlagnahme und Unterbringung der Hündin vor Ort kam.