2.3.2. Aufgrund der Anzeige sprachen am 4. Juli 2020 Patrouillen der Kantonspolizei und der Regionalpolizei Q. beim Beschwerdeführer vor. Gemäss dem Sachverhaltsbericht der Regionalpolizei vom 14. Juli 2020 (Vorakten 71 ff.) öffnete der Beschwerdeführer den Polizisten die Tür, worauf Hündin "Mali" entwischte und über die Strasse und die angrenzende Wiese davonlief. Der Beschwerdeführer reagierte wütend auf die anwesenden Polizisten und machte sie dafür verantwortlich, dass seine Hündin entwichen war. Gefolgt von den Polizisten versuchte der Beschwerdeführer, "Mali" zurückzurufen. Diese nahm jedoch keine Notiz vom Beschwerdeführer und liess sich nicht von ihm einfangen.