Zu diesem Vorfall haben mehrere Gäste übereinstimmende Angaben gemacht. Der angegriffene Hund wies keine äusseren Verletzungen auf und dessen Halterin verzichtete in der Folge auf eine Anzeige. Vertreter der Regionalpolizei Q. hatten bereits am 3. Juli 2020 vergeblich versucht, mit dem Beschwerdeführer ins Gespräch zu kommen. Dabei hatten sie bei ihm Alkoholgeruch wahrgenommen (vgl. Vorakten 77 f.).